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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1)     §1 Vertragsgegenstand

Zwischen beiden Vertragsparteien wird die Erstellung der im Vertrag genannten Publikation in einer festgelegten Auflage und Auslieferung der Belegexemplare in festgelegter Stückzahl an die Kommune vereinbart.
 

2)     § 2 Vertragserfüllung

Die Vertragserfüllung erfolgt durch den Verlag nach einem kompletten Verkauf von allen Anzeigenflächen in genannter Publikation entsprechend der vorgegebenen Umsatzangaben. Sollte der Umsatz nicht erfüllt werden, ist der Verlag berechtigt die Publikation in einem geringen Umfang zu erstellen, gegebenenfalls wird auch auf die Herausgabe ganz verzichtet. Die Entscheidung über oben aufgeführte Vorgehensweise liegt ausschließlich beim Verlag.
 

3)     § 3 Finanzierung

Der Kommune entstehen keine Kosten für die Erstellung der Publikation, es sei denn die Kommune hat für die eigene Präsentation die kostenpflichtige Werbefläche genutzt. Finanzierung der Publikation erfolgt durch kostenpflichtige Anzeigen der Gewerbetreibenden. Sollte die Finanzierung nicht erreicht werden, liegt das Risiko und die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise ausschließlich beim Verlag. Der Kommune wird in einem Fall die Möglichkeit gegeben, sich an den Herstellungskosten in angebotenem Umfang zu beteiligen.
 

4)     § 4 Technische Voraussetzungen

Die erforderlichen Druckvorlagen wie den redaktionellen Teil, Bildmaterial etc. stellt die Kommune dem bis zum vereinbarten Termin kostenlos zur Verfügung. Der Verlag führt nach Absprache mit der Kommune eine Gestaltung der Publikation durch. Die Kommune erhält vom Verlag einen Korrekturabzug, der zur Druckfreigabe zu bestätigen ist. Die über die vereinbarten Leistungen hinausgehenden Tätigkeiten sind kostenpflichtig. Die Auslieferung richtet sich nah dem Abschließen der Korrekturen. Die Kommune versichert, dass auf alle Druckvorlagen sowie Bilder, die sie dem Verlag zur Verfügung gestellt hat, keine Rechte Dritter (Urheberrecht) bestehen.

Das Urheberrecht auf alle vom Verlage erstellen Publikationen bleibt bei TC Lifestyle GmbH & Co. KG. Nachdruck ist ausschließlich durch den Verlag möglich.

 

5)     § 5 Wettbewerbsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Zeitraum der Gültigkeit dieses Vertrages kein Konkurrenzprodukt zum vertragsgegenständlichen Faltplan/Informationsbroschüre herauszugeben bzw. die Herausgabe durch Dritte zu unterstützen. Sollte der Auftraggeber das vorstehende Wettbewerbsverbot verletzen, ist der Verlag zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Verlag die diesem bis zum Ausspruch der Kündigung entstandenen Aufwendungen, zu erstatten.
 

6)     § 6 Gültigkeit des Vertrages

Der Vertrag wird für 2 Jahre geschlossen und ist durch Unterzeichnung der beiden Parteien wirksam. Eine Verlängerung dieses Vertrages bedarf schriftlicher Form. Jegliche späteren Vereinbarungen verlangen schriftliche Form. Gerichtsstand ist München.